Rechtliche Dokumente
AGB, DSGVO
und Marketing-Einwilligung.
Dieses Dokument gilt ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung und betrifft Bestellungen im Shop für modulare Küchen sowie Anfragen zu individuellen Projekten (Bespoke) und die Zusammenarbeit mit Architekten über die Formulare auf noavia.eu.
NUTZUNGSBEDINGUNGEN DES ONLINE-SHOPS UND DER WEBSITE NOAVIA.EU
Die vorliegenden Nutzungsbedingungen legen die Regeln für die Nutzung der unter der Adresse noavia.eu verfügbaren Website, die Abgabe von Bestellungen, den Abschluss und die Erfüllung von Kaufverträgen, die Zahlungsabwicklung, die Organisation der Lieferung, die Einreichung von Anfragen bezüglich der Umsetzung individueller NOAVIA Bespoke-Projekte sowie die Zusammenarbeit mit Architekten, Designern und Geschäftspartnern.
Die Nutzungsbedingungen gelten ab dem Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website.44
§1. Allgemeine Bestimmungen
Eigentümer der Website und Betreiber des Online-Shops ist:
[pełna nazwa firmy — uzupełnij w panelu admina / Ustawienia]
Adresse:
{{adresse}}
E-Mail-Kontakt:
Telefon und WhatsApp:
[numer telefonu — uzupełnij w panelu admina / Ustawienia]
Im Folgenden als „NOAVIA“, „Verkäufer“ oder „Dienstleister“ bezeichnet.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Regeln fest für:
- die Nutzung der Website,
- die Aufgabe von Bestellungen,
- den Abschluss von Kaufverträgen,
- die Durchführung von Zahlungen,
- die Organisation der Lieferung,
- die Abwicklung von Standardbestellungen,
- der Abwicklung von individuellen Bestellungen,
- der Einreichung von „Bespoke“-Anfragen,
- der Einreichung von Anfragen durch Architekten, Designer und Geschäftspartner,
- Einreichung und Bearbeitung von Reklamationen,
- Nutzung von Formularen, Konfiguratoren und anderen Funktionen der Website.
Die Nutzungsbedingungen sind auf der Website kostenlos in einer Form verfügbar, die das Herunterladen, Anzeigen und Speichern ermöglicht.
Der Kunde sollte sich vor der Bestellung mit den Nutzungsbedingungen vertraut machen.
Die Annahme der Nutzungsbedingungen bedeutet die Zustimmung zu deren Bestimmungen im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen die Rechte des Verbrauchers oder des Unternehmers mit Verbraucherrechten, die sich aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergeben, weder aus noch schränken sie diese ein.
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch zu einer zwingenden Rechtsvorschrift stehen, hat diese Vorschrift Vorrang, und die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang in Kraft.
§2. Begriffsbestimmungen
- Website – die unter der Adresse noavia.eu zugängliche Website sowie deren Unterseiten und Funktionen.
- Online-Shop – der Teil der Website, der die Aufgabe von Bestellungen für Waren ermöglicht.
- Verkäufer / NOAVIA – [pełna nazwa firmy — uzupełnij w panelu admina / Ustawienia].
- Kunde – eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Organisationseinheit, die die Website nutzt, eine Bestellung aufgibt oder eine Anfrage übermittelt.
- Verbraucher – eine natürliche Person, die mit einem Unternehmer einen Rechtsgeschäft abschließt, das nicht unmittelbar mit ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang steht.
- Unternehmer mit Verbraucherrechten – eine natürliche Person, die einen Vertrag abschließt, der in direktem Zusammenhang mit ihrer gewerblichen Tätigkeit steht, sofern sich aus dem Inhalt dieses Vertrags ergibt, dass er für diese Person keinen beruflichen Charakter hat, und zwar in dem Umfang, in dem die geltenden Vorschriften ihr den einem Verbraucher zustehenden Schutz gewähren.
- B2B-Kunde – Ein Kunde, der Handlungen im Zusammenhang mit seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit vornimmt und dem in diesem Bereich weder der Status eines Verbrauchers noch der eines Unternehmers mit Verbraucherrechten zusteht.
- Ware – eine von NOAVIA angebotene bewegliche Sache, insbesondere eine Modulküche, ein Möbelset, ein Möbelstück, eine Front, eine Blende, ein Möbelelement, ein Zubehörteil oder ein anderes Produkt.
- Standardware – Ware, die in einer vorab festgelegten Ausführung, Konfiguration oder als Set angeboten wird, ohne individuelle Änderungen auf Wunsch des Kunden, vorbehaltlich der auf der Website dargestellten Standardvarianten.
- Individuelle Ware – Nicht vorgefertigte Ware, die nach den Vorgaben des Kunden angefertigt wird oder der Erfüllung seiner individuellen Bedürfnisse dient.
- Modulküche – Ein Küchenset, das auf bestimmten Modulen basiert, dessen detaillierter Umfang sich aus der Produktbeschreibung, der Spezifikation, der Auftragsbestätigung oder anderen Vertragsunterlagen ergibt.
- Maßanfertigung – ein Verfahren für individuelle Möbel-, Innenausbau- oder Einrichtungsprojekte, die gesonderte Vereinbarungen, Kostenvoranschläge, Unterlagen oder Verträge erfordern.
- Bestellung – Erklärung des Kunden, die über die Funktionen des Online-Shops abgegeben wird und auf den Erwerb der Ware abzielt.
- Bestellbestätigung – automatische oder sonstige Nachricht, die ausschließlich über den technischen Eingang der Bestellung bei NOAVIA informiert.
- Auftragsannahme – ausdrückliche Erklärung von NOAVIA über die Annahme der Bestellung zur Ausführung, die dem Kunden in schriftlicher Form, insbesondere per E-Mail, übermittelt wird.
- Kaufvertrag – Vertrag über die Ware, der zwischen NOAVIA und dem Kunden gemäß dem in den AGB festgelegten Verfahren geschlossen wird.
- Spezifikation – Dokument, Aufstellung, Beschreibung, Zeichnung, Produktdatenblatt, Konfiguration, Liste von Modulen, Materialien, Abmessungen, Varianten, Parametern oder anderen Elementen, die die Ware oder deren Ausführung definieren.
- Anfrage – eine über das Kontaktformular, das Bespoke-Formular, das Formular für Architekten oder einen anderen Kommunikationskanal gesendet wird und das für sich genommen weder eine Bestellung noch einen Vertragsabschluss darstellt.
- Lieferung – Transport der Ware an den mit dem Kunden vereinbarten Ort.
- Montage – Dienstleistung zur Installation, zum Zusammenbau, zur Befestigung oder zur Aufstellung der Ware, sofern dies ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist.
- Werktag – ein Tag von Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Polen.
- Zahlungsabwickler – ein externes Unternehmen, das die Zahlungen abwickelt.
- Preis – der auf der Website angegebene oder individuell vereinbarte Preis der Ware.
- Projektunterlagen – insbesondere Zeichnungen, Grundrisse, Visualisierungen, Ausführungs- und Werkstattzeichnungen, Aufstellungen, Modelle, CAD-Dateien, DXF-Dateien, Materiallisten oder sonstige Dokumente, die sich auf die Ausführung beziehen.
§3. Art der auf der Website dargestellten Informationen
Die auf der Website dargestellten Informationen zu den Waren, einschließlich Beschreibungen, Fotos, Visualisierungen, Renderings, Preise, Verfügbarkeit und Parameter, sind entsprechend ihrem Inhalt und den geltenden Rechtsvorschriften auszulegen.
Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen bedeutet:
- die Einstellung einer Ware auf der Website,
- das Hinzufügen eines Artikels zum Warenkorb,
- das Einleiten des Zahlungsvorgangs,
- die Durchführung der Zahlung,
- der Erhalt einer automatischen Bestellbestätigung
bedeutet nicht automatisch die Annahme der Bestellung durch NOAVIA.
Die Bestellung des Kunden stellt eine an NOAVIA gerichtete Erklärung dar, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags zu den Bedingungen abzielt, die sich aus der Bestellung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den dem Kunden übermittelten Informationen ergeben.
NOAVIA kann vor der Annahme der Bestellung insbesondere Folgendes überprüfen:
- die Richtigkeit der Kundendaten,
- die Richtigkeit des Preises,
- die Verfügbarkeit der Ware,
- die Verfügbarkeit von Materialien und Komponenten,
- die technische Durchführbarkeit,
- die Produktionskapazitäten,
- die logistischen Möglichkeiten,
- der Lieferfähigkeit,
- der Übereinstimmung der Bestellung mit dem Angebot,
- der Richtigkeit der Konfiguration,
- der Vollständigkeit der erforderlichen Daten,
- des Risikos von Missbrauch oder Betrug,
- der Rechtskonformität der Ausführung,
- der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen bei der Ausführung,
- der Möglichkeit, die Ware gemäß dem NOAVIA-Qualitätsstandard herzustellen.
NOAVIA ist nicht verpflichtet, jede Bestellung anzunehmen, sofern die Ablehnung vor Abschluss des Kaufvertrags erfolgt und im Einklang mit geltendem Recht steht.
§4. Bestellung aufgeben
Um eine Bestellung aufzugeben, muss der Kunde:
- die Ware auswählen,
- gegebenenfalls die verfügbaren Varianten auswählen,
- die Ware in den Warenkorb legen,
- die erforderlichen Daten angeben,
- eine verfügbare Zahlungsart auswählen,
- die erforderlichen Informationen zur Kenntnis nehmen,
- akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
- gibt die Bestellung über eine Funktion auf, die die Zahlungsverpflichtung eindeutig kennzeichnet, sofern die Bestellung eine solche Verpflichtung nach sich zieht.
Der Kunde ist verpflichtet, Daten anzugeben, die:
- wahrheitsgemäß,
- aktuelle,
- vollständige,
- der Tatsachen entsprechende Daten anzugeben.
Der Kunde haftet für die Folgen der Angabe einer falschen Adresse, falscher Kontaktdaten oder anderer Informationen, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
Die Bestellungkann eine Zahlung gemäß den im Kaufprozess angezeigten Informationen erfordern.
Nach dem technischen Eingang der Bestellung kann NOAVIA eine Bestellbestätigung versenden.
Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme der Bestellung dar, es sei denn, aus dem Inhalt der Nachricht geht eindeutig etwas anderes hervor.
§5. Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags
Sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen oder der ausdrückliche Inhalt der individuellen Kommunikation mit dem Kunden nichts anderes vorsehen, kommt der Kaufvertrag in dem Moment zustande, in dem NOAVIA dem Kunden die Auftragsannahme übermittelt.
Die Auftragsannahme kann erfolgen insbesondere durch eine Nachricht, die folgende Formulierung enthält:
- „Die Bestellung wurde zur Bearbeitung angenommen“,
- „Wir bestätigen die Annahme der Bestellung“,
- eine andere eindeutige Erklärung über die Annahme der Bestellung.
Die bloße Bestätigung der Zahlung durch den Zahlungsdienstleister stellt keine Auftragsbestätigung durch NOAVIA dar.
In der Zeit zwischen dem Eingang der Bestellung und ihrer Annahme kann NOAVIA:
- die Bestellung annehmen,
- um ergänzende Angaben bitten,
- um zusätzliche Unterlagen bitten,
- eine Änderung des Umfangs vorschlagen,
- eine Änderung des Preises vorschlagen,
- eine Änderung der Lieferbedingungen vorschlagen,
- eine Änderung des Termins vorschlagen,
- die Annahme der Bestellung ablehnen.
Ein Vorschlag zur Änderung eines wesentlichen Bestandteils des künftigen Vertrags bedarf der Zustimmung des Kunden.
Wird die Bestellung nicht angenommen und hat der Kunde zuvor eine Zahlung geleistet, erstattet NOAVIA den erhaltenen Betrag in der dem Kunden zustehenden Höhe, grundsätzlich unter Verwendung derselben Zahlungsmethode, es sei denn, das Gesetz oder eine Vereinbarung mit dem Kunden lässt eine andere Vorgehensweise zu.
§6. Ablehnung der Annahme der Bestellung vor Vertragsabschluss
NOAVIA kann die Annahme der Bestellung vor Vertragsabschluss ablehnen, insbesondere in folgenden Fällen:
- Nichtverfügbarkeit der Ware,
- Nichtverfügbarkeit des Materials,
- Nichtverfügbarkeit einer Komponente,
- Nichtverfügbarkeit der Technologie,
- Unmöglichkeit der Herstellung der Ware in der gewählten Konfiguration,
- Unmöglichkeit der Herstellung der Ware gemäß dem Qualitätsstandard von NOAVIA,
- Unmöglichkeit der Durchführung der Lieferung,
- eines Preisfehlers,
- eines Fehlers in der Warenbeschreibung,
- eines Systemfehlers,
- eines Fehlers im Konfigurator,
- eines Integrationsfehlers,
- eines technischen Fehlers,
- eines Schreibfehlers,
- einer fehlerhaften Preiszuordnung,
- offensichtliche Nichtübereinstimmung des Preises mit dem tatsächlichen Angebot,
- Fehlen ausreichender Daten für die Ausführung,
- Unmöglichkeit der Bestätigung der Kundendaten in einem durch die Art der Transaktion gerechtfertigten Umfang,
- begründeter Verdacht auf Betrug,
- begründeter Verdacht auf die Verwendung fremder Daten,
- begründeter Verdacht auf die unbefugte Nutzung eines Zahlungsmittels,
- Verstoß des Kunden gegen die Nutzungsbedingungen der Website,
- früherer wesentlicher Verstoß gegen Verpflichtungen gegenüber NOAVIA,
- das Vorliegen eines rechtlichen Hindernisses,
- das Vorliegen eines technischen Hindernisses,
- das Vorliegen eines produktionstechnischen Hindernisses,
- das Vorliegen eines logistischen Hindernisses,
- des Risikos einer Verletzung von Rechten Dritter,
- eines Risikos für die Sicherheit von Personen oder Eigentum,
- des Vorliegens anderer objektiv begründeter Umstände, die die Ausführung unmöglich machen oder erheblich erschweren.
Im Falle eines Verbrauchers gelten die Ablehnungsgründe unter Beachtung der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und des Verbots unzulässiger Vertragsbestimmungen.
Die Ablehnung einer Bestellung vor Vertragsabschluss stellt keine Kündigung des abgeschlossenen Vertrags dar, da der Vertrag noch nicht zustande gekommen ist.
§7. Preise
Die Preise der Waren werden in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften ausgewiesen.
Ob der Preis die Mehrwertsteuer enthält, geht aus den dem Kunden bereitgestellten Informationen hervor.
Der Preis der Ware umfasst keine Kosten, die gemäß den dem Kunden übermittelten Informationen separat abgerechnet werden, insbesondere:
- Lieferungen,
- Transport,
- Montage,
- Vermessung,
- Planung,
- Installationsleistungen,
- Bauarbeiten,
- Elektroarbeiten,
- Sanitärarbeiten,
- Arbeiten zur Vorbereitung der Räumlichkeiten,
- sonstige Zusatzleistungen.
Alle zusätzlichen obligatorischen Kosten, die dem Verbraucher entstehen, werden ihm gemäß den geltenden Rechtsvorschriften vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
Die Preise beziehen sich ausschließlich auf den in der Beschreibung, im Warenkorb, in der Spezifikation, in der Auftragsbestätigung oder im individuellen Vertrag ausdrücklich angegebenen Umfang.
Elemente, die auf Fotos, Visualisierungen oder Renderings zu sehen sind, sind nicht im Preis enthalten, sofern sie nicht gemäß der Beschreibung zum Lieferumfang der Ware gehören.
Insbesondere umfasst der Preis für die Küche nicht automatisch:
- Haushaltsgeräte,
- Armaturen,
- Spülbecken,
- Dekorationen,
- Raumbeleuchtung,
- Bauelemente,
- Wände,
- Fußböden,
- Stühle,
- Tische,
- freistehende Einrichtungselemente,
- Zubehör
es sei denn, es ist ausdrücklich anders angegeben.
§8. Preisfehler und offensichtliche Irrtümer
NOAVIA wendet die gebotene Sorgfalt hinsichtlich der Richtigkeit der Preise und der auf der Website dargestellten Informationen an.
Sollten vor Vertragsabschluss folgende Fehler festgestellt werden:
- ein Preisfehler,
- ein technischer Fehler,
- ein Systemfehler,
- ein offensichtlicher Irrtum,
- eines Integrationsfehlers,
- eines Konfigurationsfehlers,
- eines Fehlers bei der automatischen Umrechnung,
- einer fehlerhaften Anwendung eines Rabatts
kann NOAVIA die Annahme der Bestellung verweigern oder dem Kunden die korrekten Bedingungen vorlegen.
Wenn der Kunde die korrigierten Bedingungen nicht akzeptiert, kommt der Vertrag zu den geänderten Bedingungen nicht zustande.
Im Falle eines nach Vertragsabschluss aufgedeckten Fehlers gelten die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die allgemeinen Grundsätze des Zivilrechts.
Dieser Absatz räumt NOAVIA kein uneingeschränktes Recht zur einseitigen Änderung des Preises nach Vertragsabschluss ein.
§9. Zahlungen
Die verfügbaren Zahlungsarten werden während des Bestellvorgangs angezeigt.
Zahlungen können über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden, insbesondere über Revolut oder andere auf der Website angegebene Anbieter.
NOAVIA speichert keine vollständigen Zahlungskartendaten, sofern diese direkt vom Zahlungsdienstleister verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, Zahlungen mit einem Zahlungsmittel zu leisten, zu dessen Nutzung er berechtigt ist.
Im Falle von:
- einer Rückbuchung,
- eines Chargebacks,
- einer Stornierung der Transaktion,
- des Nicht-Eingangs des Betrags,
- des Verdachts auf Missbrauch,
- bei Verdacht auf Betrug
kann NOAVIA im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Annahme der Bestellung oder die Erfüllung des Vertrags bis zur Klärung des Sachverhalts aussetzen.
Wenn der Vertrag eine Teilzahlung, eine Vorauszahlung oder eine stufenweise Zahlung vorsieht, kann die Nichtzahlung des fälligen Betrags gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Vertrag zu einer Aussetzung der Ausführung führen.
§10. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ausschließlich dann, wenn sie im Vertrag vorgesehen ist.
Die verfügbaren Lieferarten und -kosten werden dem Kunden gemäß den geltenden Vorschriften mitgeteilt.
Wenn die Lieferkosten aufgrund der Art der Ware individuell festgelegt werden müssen, kommt der Vertrag über eine kostenpflichtige Lieferung erst zustande, nachdem der Kunde die erforderlichen Bedingungen und Kosten akzeptiert hat, es sei denn, die Kosten wurden zuvor ordnungsgemäß festgelegt.
Der Kunde ist verpflichtet, eine korrekte Lieferadresse anzugeben.
Der Kunde sollte NOAVIA vor Vertragsabschluss oder rechtzeitig vor der Lieferung über wesentliche logistische Einschränkungen informieren, insbesondere über:
- Einfahrverbote,
- Verkehrsbeschränkungszonen,
- das Fehlen eines Aufzugs,
- Höhenbeschränkungen,
- Gewichtsbeschränkungen,
- ungewöhnliche Durchgangsbreiten,
- die Notwendigkeit des Einsatzes eines Krans,
- die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des Fahrbahnbereichs,
- Einschränkungen durch die Eigentümergemeinschaft oder die Gebäudeverwaltung,
- begrenzten Lieferzeiten.
Zusätzliche Kosten, die sich aus nicht offengelegten Bedingungen ergeben, können dem Kunden nur in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, der rechtmäßig ist und sich tatsächlich aus der vereinbarten Leistung oder einer vom Kunden akzeptierten Zusatzleistung ergibt.
Der Liefertermin kann wie folgt festgelegt werden:
- durch ein konkretes Datum,
- durch einen Datumsbereich,
- durch die Anzahl der Werktage,
- durch eine andere vereinbarte Methode.
§11. Annahme der Ware
Bei der Abnahme der Ware sollte der Kunde, soweit möglich, Folgendes überprüfen:
- den Zustand der Sendung,
- die Anzahl der Pakete,
- sichtbare Beschädigungen,
- die Übereinstimmung der grundlegenden Angaben.
Im Falle einer sichtbaren Beschädigung wird empfohlen:
- Fotos zu machen,
- den Schaden zu beschreiben,
- nach Möglichkeit ein Protokoll mit dem Spediteur zu erstellen.
Das Versäumnis, ein Protokoll zu erstellen, entzieht dem Verbraucher nicht seine gesetzlichen Rechte.
§12. Sonderanfertigungen und Personalisierung
Eine Ware kann als Sonderanfertigung eingestuft werden, wenn sie nach den Vorgaben des Kunden angefertigt wird oder der Befriedigung seiner individuellen Bedürfnisse dient.
Als Elemente der Individualisierung können insbesondere gelten:
- nicht standardmäßige Maße,
- Zuschnitt auf Maß,
- individuelle Anordnung,
- individuelle Anzahl von Modulen,
- nicht standardmäßige Konfiguration,
- nicht standardmäßiges Material,
- individuelles Dekor außerhalb der Standardausführung,
- Anbringen von Öffnungen für bestimmte Geräte,
- Vorbereitung für individuelle Haushaltsgeräte,
- individuelle Fräsarbeiten,
- individuelle Bohrungen,
- individuelle Oberflächenbehandlung,
- Anfertigung für einen bestimmten Raum,
- Anfertigung gemäß individueller Projektdokumentation.
Die bloße Bezeichnung der Ware als „individuell“ führt nicht automatisch zum Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts. Maßgeblich sind die tatsächlichen Eigenschaften und die Art der Ausführung der Ware sowie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Bei individueller Ware kann der Kunde aufgefordert werden, die Spezifikation zu genehmigen.
Die Annahme der Spezifikation kann erfolgen:
- per E-Mail,
- über das Kundenportal,
- durch Unterschrift,
- mittels elektronischer Nachricht,
- auf andere vereinbarte Weise, die eine Festhaltung der Erklärung des Kunden ermöglicht.
Nach der Genehmigung der Spezifikation können Änderungen:
- eine gesonderte Preisberechnung erfordern,
- zu einer Änderung des Termins führen,
- eine Neugestaltung erforderlich machen,
- den Kauf neuer Materialien erforderlich machen,
- nach Beginn einer bestimmten Produktionsphase nicht mehr möglich sein.
§13. Bespoke-Formulare
Formulare:
- Bespoke,
- Kontaktformulare,
- „Für Architekten“,
- für individuelle Projekte
dienen grundsätzlich zur Übermittlung von Anfragen.
Die bloße Übermittlung einer Anfrage:
- stellt keine Bestellung dar,
- stellt keinen Vertragsabschluss dar,
- verpflichtet NOAVIA nicht zur Annahme des Projekts,
- garantiert keinen bestimmten Preis,
- garantiert keinen bestimmten Termin,
- begründet keine Verpflichtung zur Erstellung eines kostenlosen Angebots,
- begründet keine Verpflichtung zur Reservierung von Produktionskapazitäten.
Ein Vertrag über die Umsetzung eines „Bespoke“-Projekts kann erst auf der Grundlage folgender Unterlagen geschlossen werden:
- eines gesonderten Angebots,
- eines individuellen Vertrags,
- eines genehmigten Kostenvoranschlags,
- einer genehmigten Spezifikation,
- einer sonstigen eindeutigen Vereinbarung der Parteien.
NOAVIA kann die Übernahme eines individuellen Projekts vor Vertragsabschluss ablehnen.
Die Geschäftsbedingungen des Shops ersetzen keinen detaillierten Vertrag über die Umsetzung von „Bespoke“, sofern ein solcher Vertrag abgeschlossen wird.
Im Falle von Abweichungen zwischen den AGB und einem individuell vereinbarten Bespoke-Vertrag hat der individuelle Vertrag Vorrang, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
§14. Dokumentation, Visualisierungen und Beschaffenheit der Materialien
Fotos, Visualisierungen, Renderings, Animationen und digitale Präsentationen können vom tatsächlichen Aussehen der Ware abweichen, was unter anderem auf folgende Faktoren zurückzuführen ist:
- Bildschirmeinstellungen,
- der Monitorkalibrierung,
- der Lichtverhältnisse,
- der Bildbearbeitung,
- der Rendering-Technologie,
- den natürlichen Eigenschaften des Materials.
Die vorstehende Bestimmung schließt die Verpflichtung zur Vertragsmäßigkeit der Ware nicht aus.
Bei natürlichen Materialien oder solchen mit natürlichen Schwankungen können Unterschiede auftreten in Bezug auf:
- die Maserung,
- Farbton,
- Struktur,
- Muster,
- Porenverteilung,
- Farbintensität,
- Vorhandensein natürlicher Materialeigenschaften.
Dies gilt insbesondere für:
- Holz,
- Furnier,
- Naturstein,
- mineralische Materialien,
- Sinterwerkstoffe,
- handbearbeitete Oberflächen,
- Metall mit dekorativer Oberfläche,
- gebürstete Oberflächen,
- Elemente mit natürlichen Schwankungen innerhalb einer Produktionscharge.
Normale Materialeigenschaften stellen für sich genommen keine Vertragswidrigkeit der Ware dar, sofern die Ware der vereinbarten Art, Qualität und den gesetzlich sowie vertraglich vorgeschriebenen Eigenschaften entspricht.
Materialproben können von der gesamten Platte, dem Block, Bogen oder der Endware in einem Umfang abweichen, der sich naturgemäß aus den Eigenschaften des Materials ergibt.
§15. Technologische Toleranzen
Industriell, handwerklich oder nach Maß hergestellte Waren können den üblichen technologischen Toleranzen unterliegen, die für Folgendes gelten:
- des Materials,
- der Maschine,
- der Technologie,
- der Montagemethode,
- der Vorgaben des Komponentenherstellers,
- der einschlägigen Normen oder Branchenstandards.
Ist eine bestimmte Toleranz von wesentlicher Bedeutung, kann sie festgelegt werden in:
- der Spezifikation,
- der Projektdokumentation,
- dem technischen Datenblatt,
- den Bedingungen des Herstellers,
- einem individuellen Vertrag.
NOAVIA legt keine einheitliche allgemeine Toleranzgrenze für alle Waren fest.
Bei der Beurteilung der Vertragsmäßigkeit der Ware sind die vereinbarten Parameter, die Art der Ware, die Materialeigenschaften sowie die geltenden Rechtsvorschriften zu berücksichtigen.
§16. Verfügbarkeit von Materialien und Komponenten
Die Verfügbarkeit von Materialien und Komponenten kann von Herstellern, Importeuren, Händlern und anderen Lieferanten abhängen.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit vor Vertragsabschluss kann NOAVIA:
- die Annahme der Bestellung verweigern,
- ein alternatives Material vorschlagen,
- eine alternative Komponente vorschlagen,
- eine Terminänderung vorschlagen.
Nach Vertragsabschluss kann NOAVIA ein Ersatzmaterial oder eine Ersatzkomponente mit vergleichbaren Eigenschaften vorschlagen.
Eine wesentliche Änderung, die der Zustimmung des Kunden bedarf, wird erst nach dessen Zustimmung vorgenommen, sofern dies vertraglich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
NOAVIA ist nicht berechtigt, die vereinbarte Ware willkürlich durch ein Produkt zu ersetzen, das sich wesentlich zum Nachteil des Verbrauchers unterscheidet.
Unwesentliche technologische Änderungen, die weder die Funktionalität, die Sicherheit noch die vereinbarte Beschaffenheit der Ware beeinträchtigen, können im gesetzlich und vertraglich zulässigen Rahmen vorgenommen werden.
§17. Lieferfristen
Die Lieferfrist ergibt sich aus:
- den dem Kunden übermittelten Informationen,
- der Auftragsbestätigung,
- der Spezifikation,
- dem individuellen Vertrag.
Erfordert die Ausführung die Mitwirkung des Kunden, kann der Beginn der Frist von folgenden Faktoren abhängen:
- der Übermittlung korrekter Daten,
- der Genehmigung der Spezifikation,
- der Leistung der erforderlichen Zahlung,
- der Auswahl der Materialien,
- der Bereitstellung des Vermessungsortes,
- der Übermittlung der Hausgeräte-Dokumentation,
- der Übermittlung technischer Informationen,
- weiterer vereinbarter Maßnahmen des Kunden.
Eine Verzögerung des Kunden bei der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen kann zu einer entsprechenden Verschiebung des Zeitplans führen, und zwar in dem Umfang, der sich aus den tatsächlichen Auswirkungen dieser Verzögerung auf die Ausführung ergibt.
Jede vom Kunden gewünschte Änderung des Leistungsumfangs kann Folgendes zur Folge haben:
- eine Änderung des Preises,
- eine Änderung des Termins,
- die Notwendigkeit, eine neue Leistungsbeschreibung zu erstellen,
- die Notwendigkeit einer erneuten Abnahme,
- die Notwendigkeit einer erneuten Vermessung,
- die Notwendigkeit eines erneuten Materialkaufs.
§18. Mitwirkung des Kunden
Erfordert die Erfüllung des Vertrags die Mitwirkung des Kunden, ist dieser verpflichtet, im Rahmen des Vertrags und der Art der Ausführung mitzuwirken.
Die Mitwirkung kann Folgendes umfassen:
- die Übermittlung von Daten,
- die Genehmigung der Leistungsbeschreibung,
- die Auswahl von Materialien,
- die Gewährleistung des Zugangs zu den Räumlichkeiten,
- die Gewährleistung der Messbedingungen,
- die Gewährleistung der Lieferbedingungen,
- die Vorbereitung des Montageortes,
- die Leistung der Zahlungen,
- die Übergabe von Gerätemodellen,
- die Übergabe der technischen Dokumentation.
Wenn die mangelnde Mitwirkung die Ausführung objektiv unmöglich macht oder erheblich erschwert, kann NOAVIA:
- den Kunden zum Handeln auffordern,
- die Ausführung aussetzen,
- den Zeitplan verschieben,
- den Liefertermin verschieben,
- den Montagetermin verschieben,
- von anderen gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen Rechten Gebrauch machen.
Gegenüber Verbrauchern werden diese Maßnahmen verhältnismäßig und unter Berücksichtigung zwingender gesetzlicher Vorschriften angewendet.
§19. Aussetzung der Vertragserfüllung
NOAVIA kann die Vertragserfüllung im gesetzlich zulässigen Umfang aussetzen, wenn die weitere Vertragserfüllung unmöglich oder erheblich erschwert ist aufgrund:
- einer ausstehenden fälligen Zahlung,
- fehlender erforderlicher Zustimmung des Kunden,
- fehlender notwendiger Daten,
- Verhinderung der Messung,
- Verhinderung der Lieferung,
- fehlender Vorbereitung des Montageortes,
- einer Sicherheitsgefährdung,
- eines rechtlichen Hindernisses,
- der Notwendigkeit, einen Betrugsverdacht aufzuklären,
- eines wesentlichen Vertragsverstoßes durch den Kunden,
- fehlender Unterlagen, die für die Ausführung der Ware erforderlich sind,
- fehlender Informationen über Geräte oder Anlagen.
Sofern die Situation kein sofortiges Handeln erfordert, kann NOAVIA den Kunden zuvor auffordern, das Hindernis zu beseitigen.
Die Dauer der Aussetzung kann sich auf den Ausführungstermin in dem Umfang auswirken, der dem tatsächlichen Einfluss des Hindernisses auf den Zeitplan entspricht.
Die Aussetzung darf nicht dazu dienen, die gesetzlichen Verpflichtungen des Verkäufers gegenüber dem Verbraucher zu umgehen.
§20. Rücktritt oder Kündigung des Vertrags durch NOAVIA
NOAVIA kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, sofern:
- eine gesetzliche Bestimmung als Grundlage dient,
- eine wirksame Vertragsbestimmung als Grundlage dient,
- ein wesentlicher Vertragsverstoß seitens des Kunden vorliegt,
- ein anderer gesetzlich zulässiger Grund vorliegt.
Insbesondere kann je nach den Umständen und der Art des Vertrags Folgendes als Grundlage für die Inanspruchnahme des entsprechenden Rechtsmittels dienen:
- die Nichtzahlung einer fälligen Forderung trotz entsprechender Mahnung,
- das anhaltende Fehlen der erforderlichen Mitwirkung,
- die Angabe falscher, für die Vertragserfüllung wesentlicher Angaben,
- die Verhinderung der Leistungserbringung,
- ein dauerhafter technischer Hinderungsgrund,
- ein dauerhafter rechtlicher Hinderungsgrund,
- die objektive Unmöglichkeit der Leistungserbringung,
- wesentliche Vertragsverletzung,
- Schaffung einer tatsächlichen Gefahr für Mitarbeiter, Monteure oder Subunternehmer,
- Betrug,
- rechtswidriges Handeln des Kunden.
Gegenüber dem Verbraucher steht NOAVIA kein willkürliches und uneingeschränktes Recht zu, einen ordnungsgemäß erfüllten Vertrag ohne rechtliche oder vertragliche Grundlage zu kündigen oder davon zurückzutreten.
Vor der Kündigung oder dem Rücktritt kann NOAVIA, sofern die Art des Verstoßes dessen Behebung zulässt und das Gesetz dies vorschreibt, eine angemessene Nachfrist setzen.
§21. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse
Unter einem außergewöhnlichen Ereignis ist ein äußeres Ereignis zu verstehen, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegt und dessen Folgen vernünftigerweise nicht verhindert werden konnten.
Dies können insbesondere sein:
- Krieg,
- militärische Aktionen,
- Unruhen,
- Embargos,
- Sanktionen,
- Grenzschließungen,
- Naturkatastrophen,
- Brände,
- Überschwemmungen,
- Katastrophen,
- ein erheblicher Ausfall der Infrastruktur,
- ein Cyberangriff,
- Maßnahmen öffentlicher Behörden,
- außergewöhnliche Unterbrechungen der Energieversorgung,
- außergewöhnliche Verkehrsstörungen,
- sonstige ähnliche Ereignisse.
Die von einem solchen Ereignis betroffene Partei sollte angemessene Maßnahmen ergreifen, um dessen Auswirkungen zu begrenzen.
Dieser Absatz schließt weder die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers noch die Haftung aus, die nicht ausgeschlossen werden kann.
§ 22. Montage
Die Montage ist nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn dies aus dessen Inhalt eindeutig hervorgeht.
Ist die Montage nicht Bestandteil des Kaufvertrags, umfasst der Preis der Ware keine Montage.
Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Voraussetzungen zu schaffen, die für die Durchführung der Montage erforderlich sind.
Der Montageort sollte, soweit dies der Art der Ausführung entspricht:
- zugänglich,
- sicher,
- entsprechend vorbereitet,
- frei von Hindernissen, die die Arbeit unmöglich machen.
NOAVIA kann den Beginn der Montage verweigern oder diese aussetzen, falls eine reale Gefahr besteht für:
- Personen,
- Sachwerte,
- die Ware,
- des Gebäudes,
- der Anlagen.
Insbesondere können folgende Umstände ein Problem darstellen:
- nicht offengelegte Installationen,
- unzureichende Tragfähigkeit des Untergrunds,
- laufende Bauarbeiten,
- übermäßige Feuchtigkeit,
- Überschwemmung,
- fehlende geeignete elektrische Voraussetzungen,
- fehlender Zugang,
- nicht abgeschlossene Vorarbeiten.
Zusätzliche Arbeiten, die nicht Gegenstand des Vertrags sind, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
§23. Bau- und Installationsbedingungen
Möbel und Einrichtungsgegenstände werden in den vorhandenen Räumlichkeiten montiert.
Sofern NOAVIA nicht ausdrücklich die Verantwortung für den jeweiligen Bereich übernommen hat, haftet NOAVIA nicht für ursprüngliche Mängel an:
- dem Gebäude,
- den Wänden,
- Fußböden,
- Decken,
- Installationen,
- Konstruktionen,
die nicht auf Handlungen von NOAVIA zurückzuführen sind.
Dies betrifft insbesondere:
- fehlende Lotrechte,
- fehlende Waagerechte,
- Schrägen der Wände,
- nicht freigelegte Leitungen,
- Abweichungen der Installationen von der Dokumentation,
- Feuchtigkeit,
- Undichtigkeiten,
- unzureichender Tragfähigkeit,
- Fehlern anderer Auftragnehmer.
Beeinträchtigen solche Umstände die Durchführbarkeit der Montage, so vereinbaren die Parteien das weitere Vorgehen gemäß dem Vertrag und den gesetzlichen Bestimmungen.
§24. Änderungen des Auftrags nach Vertragsabschluss
Der Kunde kann eine Änderung des Vertrags vorschlagen.
NOAVIA ist nicht verpflichtet, jede Änderung anzunehmen, insbesondere wenn:
- die Produktion bereits begonnen hat,
- Materialien bereits beschafft wurden,
- verbindliche Bestellungen bei Lieferanten aufgegeben wurden,
- die Änderung technisch nicht möglich ist,
- die Änderung die Sicherheit beeinträchtigt,
- die Änderung rechtswidrig ist,
- die Änderung die Einhaltung des vereinbarten Qualitätsstandards unmöglich macht.
Eine akzeptierte Änderung kann folgende Auswirkungen haben:
- eine Änderung des Preises,
- eine Änderung des Termins,
- Kosten für die Neukonstruktion,
- Kosten für die Neufertigung,
- Kosten für bereits beschaffte Materialien,
- Kosten für erneute Vermessung,
- sonstige begründete Kosten.
Die Kosten der Änderung gehen ausschließlich nach entsprechender Vereinbarung und im gesetzlich zulässigen Umfang zu Lasten des Verbrauchers.
Die Änderung sollte schriftlich festgehalten werden, sofern ihre Bedeutung dies erfordert.
§25. Widerrufsrecht des Verbrauchers
Ein Verbraucher, der einen Fernabsatzvertrag abgeschlossen hat, hat das Recht, innerhalb der sich aus den geltenden Rechtsvorschriften ergebenden Frist – in der Regel 14 Tage – ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen.
Der Verbraucher kann seine Widerrufserklärung in jeder rechtswirksamen Form abgeben.
Die Erklärung kann insbesondere übermittelt werden:
- per E-Mail an studio@noavia.eu,
- schriftlich an die Adresse {{adresse}},
- über die bereitgestellte Online-Funktion, sofern diese verfügbar ist.
Zur Wahrung der Frist reicht es aus, die Erklärung vor Ablauf der Frist zu versenden.
NOAVIA bestätigt den Erhalt der elektronischen Erklärung gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, sofern dies erforderlich ist.
Die Folgen des Widerrufs, die Fristen für die Rückerstattung der Zahlungen, die Regeln für die Rücksendung der Ware sowie die Haftung für Wertminderungen der Ware richten sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
§26. Ausschlüsse vom Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nicht in den Fällen, die durch die geltenden Rechtsvorschriften festgelegt sind.
Dies gilt insbesondere, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, für Verträge, deren Leistungsgegenstand Waren sind:
- die nicht vorgefertigt sind,
- die nach den Spezifikationen des Verbrauchers hergestellt wurden,
- die der Befriedigung seiner individuellen Bedürfnisse dienen.
Der Ausschluss kann insbesondere tatsächlich individualisierte Waren betreffen:
- maßgefertigte Möbel,
- individuelle Paneele,
- auf Maß zugeschnittene Elemente,
- Einbauten, die für einen bestimmten Raum angefertigt werden,
- Elemente, die nach individuellen Zeichnungen gefertigt werden,
- Waren, die für ein bestimmtes Gerät oder eine bestimmte Konfiguration vorbereitet wurden.
Die bloße Auswahl aus Standardvarianten bedeutet nicht immer automatisch, dass es sich bei der Ware um eine nach individuellen Vorgaben hergestellte Ware im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen handelt.
Ob der Ausschluss des Widerrufsrechts gilt, hängt von der tatsächlichen Beschaffenheit der Ware und des Vertrags ab.
NOAVIA entzieht dem Verbraucher das Widerrufsrecht nicht allein durch die willkürliche Bezeichnung einer Standardware als „personalisiert“.
§27. Rückgabe der Ware nach wirksamem Widerruf
Hat der Verbraucher den Vertrag wirksam widerrufen und sehen die gesetzlichen Bestimmungen eine Rückgabepflicht vor, erfolgt die Rückgabe gemäß den geltenden Rechtsvorschriften.
Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware, sofern er ordnungsgemäß darüber informiert wurde und das Gesetz dies vorsieht.
Aufgrund der Abmessungen der Möbel können die Kosten für die Rücksendung erheblich sein.
Kann die Ware nicht per Post zurückgesandt werden, wird der Kunde im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang über die Regelungen zu den Rücksendekosten informiert.
Der Verbraucher haftet für eine Wertminderung der Ware, die darauf zurückzuführen ist, dass er die Ware in einer Weise genutzt hat, die über das zur Feststellung der Art, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware erforderliche Maß hinausgeht, gemäß den geltenden Rechtsvorschriften.
§28. Verbraucherreklamationen
NOAVIA haftet gegenüber dem Verbraucher für die Nichtübereinstimmung der Ware mit dem Vertrag gemäß den geltenden Rechtsvorschriften.
Reklamationen können eingereicht werden:
- per E-Mail an studio@noavia.eu,
- schriftlich an die Adresse {{adresse}}.
Zur zügigen Bearbeitung der Reklamation wird empfohlen, folgende Angaben zu machen:
- Vor- und Nachname,
- Bestellnummer,
- Beschreibung des Problems,
- Datum der Feststellung des Problems,
- die Forderung des Kunden,
- Fotomaterial, sofern dies hilfreich sein kann.
Das Fehlen von Fotos führt nicht automatisch zum Verlust der gesetzlichen Verbraucherrechte.
NOAVIA kann Folgendes verlangen:
- zusätzliche Informationen,
- die Bereitstellung der Ware zur Begutachtung,
- die Ermöglichung einer Diagnose,
sofern dies zur Bearbeitung der Reklamation vernünftigerweise erforderlich ist.
NOAVIA beantwortet die Reklamation innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.
Die Art und Weise, wie die Ware vertragsgemäß gebracht wird, sowie die übrigen Rechtsbehelfe des Verbrauchers ergeben sich aus den geltenden Rechtsvorschriften.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen schränken die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers nicht ein.
§29. Garantie
Die Garantie gilt nur, wenn sie gesondert gewährt wurde.
Die Garantiebedingungen ergeben sich aus dem Garantieschein.
Die Garantie schließt die Ansprüche aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen weder aus, noch schränkt sie diese ein oder setzt sie außer Kraft.
Die Garantie des Herstellers eines Bauteils kann unabhängig von anderen Ansprüchen des Kunden gelten.
§30. B2B-Kunden – Sonderbestimmungen
Dieser Paragraf gilt ausschließlich für B2B-Kunden im gesetzlich zulässigen Umfang.
Er findet keine Anwendung, in dem die betreffende Person den Schutz als Verbraucher oder als Unternehmer mit Verbraucherrechten genießt.
Im B2B-Verhältnis:
- können die auf der Website veröffentlichten Handelsinformationen eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten darstellen, sofern sich aus ihrem Inhalt nichts anderes ergibt,
- Der Vertrag kommt gemäß dem Verfahren zur Auftragsannahme zustande,
- NOAVIA kann die Ausführung von einer Vorauszahlung abhängig machen,
- NOAVIA kann die Ausführung bei Zahlungsverzug aussetzen,
- NOAVIA kann bei einem wesentlichen Vertragsverstoß die weitere Erbringung von Leistungen verweigern.
Der B2B-Kunde ist verpflichtet, die Ware rechtzeitig und in der für Waren dieser Art üblichen Weise zu prüfen und NOAVIA unverzüglich über festgestellte Mängel in dem Umfang zu informieren, der sich aus den geltenden Vorschriften und Vereinbarungen der Parteien ergibt.
Im B2B-Verhältnis ist die Haftung von NOAVIA, soweit gesetzlich zulässig, für:
- entgangene Gewinne,
- Vertragsverluste,
- Umsatzverluste,
- Folgeschäden,
- Folgeschäden
ausgeschlossen, es sei denn, ein solcher Ausschluss wäre nach zwingendem Recht unzulässig.
Im B2B-Verhältnis kann die gesamte Schadensersatzhaftung von NOAVIA aus dem jeweiligen Vertrag auf den Nettobetrag der tatsächlich an NOAVIA im Rahmen dieses Vertrags gezahlten Vergütung beschränkt werden, es sei denn, eine solche Haftungsbeschränkung ist rechtlich unzulässig.
Gegenüber dem B2B-Kunden schließen die Parteien die Haftung von NOAVIA aus der Gewährleistung im größtmöglichen, nach geltendem Recht zulässigen Umfang aus, sofern der jeweilige Vertrag nichts anderes vorsieht.
Die Bestimmungen zum Ausschluss oder zur Beschränkung der Gewährleistung gelten nicht für Verbraucher und auch nicht in dem Umfang, in dem geltende Vorschriften den Unternehmer in seiner Eigenschaft als Verbraucher schützen.
Ein B2B-Kunde darf strittige Forderungen nicht mit Forderungen von NOAVIA verrechnen, es sei denn:
- NOAVIA zustimmt,
- die Forderung rechtskräftig festgestellt wurde,
- zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.
NOAVIA kann die weitere Ausführung von B2B-Bestellungen von der Begleichung ausstehender Verbindlichkeiten abhängig machen.
§31. Unternehmer mit Verbraucherrechten
Eine natürliche Person, die einen Vertrag abschließt, der in direktem Zusammenhang mit ihrer gewerblichen Tätigkeit steht, kann den gesetzlich für bestimmte Unternehmer vorgesehenen Schutz in Anspruch nehmen, wenn aus dem Vertragsinhalt hervorgeht, dass der Vertrag für diese Person keinen beruflichen Charakter hat.
Der Umfang dieses Schutzes ergibt sich aus den geltenden Rechtsvorschriften.
Die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich auf B2B-Kunden beziehen, finden keine Anwendung, soweit sie einer solchen Person Rechte entziehen würden, die ihr durch zwingende gesetzliche Vorschriften gewährt werden.
§32. Architekten, Designer und Partner
Formulare bezüglich der Zusammenarbeit mit Architekten und Designern stellen eine Anfrage zur Zusammenarbeit dar.
Das bloße Absenden des Formulars begründet nicht:
- einen Agenturvertrag,
- einen Vermittlungsvertrag,
- einen Anspruch auf Provision,
- ein Exklusivrecht,
- eine Verpflichtung zur Annahme eines Projekts,
- eine Verpflichtung zur Erstellung eines Kostenvoranschlags,
- einer Verpflichtung zur Produktionsreservierung.
Die Bedingungen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Provisionen, Rabatte, Vergütungen oder sonstige Vorteile gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
§33. Urheberrechte und Projektdokumentation
Die Inhalte der Website können rechtlich geschützt sein.
Ohne Zustimmung des Rechteinhabers ist ihre Nutzung über den Rahmen der zulässigen Nutzung hinaus untersagt.
Die von NOAVIA erstellte Projektdokumentation kann ein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellen.
Die Bezahlung für die Erstellung des Projekts bedeutet nicht automatisch eine Übertragung der vermögensrechtlichen Urheberrechte, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.
Der Umfang der Lizenz oder der Übertragung von Rechten sollte sich aus gesonderten Vereinbarungen ergeben.
Der Kunde, der NOAVIA Materialien übermittelt, erklärt, dass er berechtigt ist, diese in dem für die Erfüllung des Auftrags oder des Vertrags erforderlichen Umfang zu nutzen.
Der Kunde haftet für die Verletzung von Rechten Dritter, die durch die Übermittlung von Materialien ohne entsprechende Berechtigung verursacht wird, vorbehaltlich der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
§34. Verbotene Nutzungsarten der Website
Es ist verboten:
- die Bereitstellung rechtswidriger Inhalte,
- Versuche des unbefugten Zugriffs,
- die Störung des Betriebs des Dienstes,
- die Verbreitung von Schadsoftware,
- die automatische Überlastung der Infrastruktur,
- sich als andere Personen auszugeben,
- die Daten anderer Personen ohne Berechtigung zu verwenden,
- den Dienst für betrügerische Zwecke zu nutzen.
NOAVIA kann geeignete technische und rechtliche Maßnahmen zum Schutz des Dienstes ergreifen.
§35. Technische Voraussetzungen
Die Nutzung des Dienstes erfordert:
- ein Gerät mit Internetzugang,
- einen aktuellen Webbrowser,
- eine aktive E-Mail-Adresse in dem Umfang, der für die Abgabe von Bestellungen erforderlich ist.
Der Kunde sollte aktuelle Software und Sicherheitsmaßnahmen verwenden.
NOAVIA kann folgende Maßnahmen durchführen:
- Wartungsarbeiten,
- Aktualisierungen,
- technische Unterbrechungen.
NOAVIA unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Verfügbarkeit des Dienstes aufrechtzuerhalten.
§36. Reklamationen bezüglich des Betriebs des Dienstes
Technische Reklamationen bezüglich des Dienstes können an studio@noavia.eu gesendet werden.
Die Meldung sollte nach Möglichkeit folgende Angaben enthalten:
- eine Beschreibung des Problems,
- das Datum des Auftretens,
- das Gerät und den Browser,
- einen Screenshot.
Das Fehlen der oben genannten Informationen entzieht dem Kunden nicht das Recht, eine Reklamation einzureichen.
§37. Personenbezogene Daten
Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der separaten Datenschutzerklärung von NOAVIA festgelegt.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist:
[pełna nazwa firmy — uzupełnij w panelu admina / Ustawienia]
Adresse:
{{adresse}}
sofern in einem konkreten Vorgang nichts anderes angegeben ist.
Die Daten können insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet werden:
- Bearbeitung von Anfragen,
- Ergreifen von Maßnahmen vor Vertragsabschluss,
- Erfüllung des Vertrags,
- zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen,
- zur Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen,
- zu Marketingzwecken, sofern eine entsprechende Rechtsgrundlage vorliegt.
Die detaillierten Rechtsgrundlagen, Aufbewahrungsfristen, Datenempfänger und Rechte der betroffenen Personen sind in der Datenschutzerklärung festgelegt.
§38. Operativer Kontakt
Die Abgabe einer Bestellung oder einer Anfrage kann eine Kontaktaufnahme von NOAVIA mit dem Kunden erfordern.
Die Kontaktaufnahme bezüglich:
- einer Bestellung,
- einer Anfrage,
- einer Zahlung,
- einer Lieferung,
- eines Projekts,
- einer Reklamation,
- einer Montage
stellt nicht automatisch Marketingkommunikation dar.
NOAVIA kann den Kunden in dem Umfang kontaktieren, der erforderlich ist für:
- die Erfüllung des Vertrags,
- Maßnahmen vor Vertragsabschluss,
- die Bearbeitung einer Anfrage,
- die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
Der Kontakt kann insbesondere erfolgen:
- per E-Mail,
- telefonisch,
- über WhatsApp unter der Nummer [numer telefonu — uzupełnij w panelu admina / Ustawienia],
- über andere vom Kunden angegebene Kanäle.
Direktmarketing wird auf einer entsprechenden Rechtsgrundlage und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften betrieben.
§39. Fotos von realisierten Projekten und Marketing
NOAVIA erwirbt nicht automatisch allein aufgrund des Kaufvertrags ein uneingeschränktes Recht zur Veröffentlichung von Daten, die den Kunden identifizieren.
Die Veröffentlichung von Fotos der realisierten Projekte kann auf einer entsprechenden Rechtsgrundlage und im Einklang mit dem Umfang der Rechte an den Fotos, dem Entwurf sowie etwaigen personenbezogenen Daten erfolgen.
Ist eine Einwilligung erforderlich, muss diese:
- freiwillig,
- konkret,
- bewusst,
- eindeutig sein.
Detaillierte Regelungen können in einem separaten Einwilligungsformular oder einem Lizenzvertrag festgelegt werden.
NOAVIA kann den Arbeitsverlauf zu folgenden Zwecken dokumentieren:
- technischen,
- beweisführenden,
- reklamationsbezogenen
auf einer entsprechenden Rechtsgrundlage und unter Wahrung der Privatsphäre.
§40. Lagerung der Ware
Ist die Ware zur Auslieferung bereit und kann der Kunde sie aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht abholen, können die Parteien ihre Lagerung vereinbaren.
Eine entgeltliche Lagerung erfordert eine Rechtsgrundlage, die sich ergibt aus:
- dem Vertrag,
- einer vom Kunden akzeptierten Preisliste,
- einer gesonderten Vereinbarung.
Im B2B-Verhältnis kann NOAVIA die vereinbarten Lagergebühren gemäß dem Vertrag in Rechnung stellen.
Eine Verschiebung des Abhol- oder Montagetermins durch den Kunden kann zur Festlegung eines neuen Termins entsprechend der aktuellen Verfügbarkeit der Teams, sofern dies entsprechend vereinbart wurde und rechtmäßig ist.
§41. Haftung für vom Kunden übermittelte Daten und Unterlagen
Der Kunde hat korrekte Daten zu übermitteln.
Wird die Ware auf der Grundlage von Maßen gefertigt, die der Kunde selbst ohne Vermessung durch NOAVIA bereitgestellt hat, liegt die Verantwortung für die Richtigkeit dieser Maße beim Kunden im Rahmen der sich aus den Umständen und dem Vertrag ergebenden Bestimmungen.
NOAVIA haftet nicht für die Folgen fehlerhafter, vom Kunden übermittelter Maße, wenn:
- NOAVIA nicht verpflichtet war, diese zu überprüfen,
- der Fehler nicht auf das Handeln von NOAVIA zurückzuführen ist,
- der Kunde ordnungsgemäß über die Bedeutung der Angaben informiert wurde.
Führt NOAVIA eine eigene Vermessung durch, richtet sich der Umfang der Haftung nach dem Vertrag und den gesetzlichen Bestimmungen.
§42. Haushaltsgeräte und Produkte von Dritten
Wird die Ware für ein vom Kunden angegebenes Gerät vorbereitet, hat der Kunde folgende Angaben korrekt zu übermitteln:
- Modell,
- technische Dokumentation,
- die erforderlichen Parameter.
Eine Änderung des Gerätemodells nach der Genehmigung der Spezifikation kann Folgendes erfordern:
- eine Änderung des Entwurfs,
- eine Änderung der Ware,
- eine zusätzliche Gebühr,
- einer Änderung des Termins,
- einer Neuausführung von Bauteilen.
NOAVIA haftet nicht für Mängel an dem Gerät eines Dritten, das sie nicht verkauft hat, vorbehaltlich des Haftungsumfangs, der sich aus einem etwaigen gesonderten Vertrag ergibt.
§43. Rangfolge der Vertragsunterlagen
Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen der Dokumente zu einem bestimmten Vertrag gilt die folgende Rangfolge, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben:
- der individuell unterzeichnete Vertrag,
- der genehmigte Nachtrag,
- die genehmigte Leistungsbeschreibung,
- die Auftragsbestätigung,
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
- allgemeine Informationsunterlagen.
Individuell vereinbarte Bestimmungen haben Vorrang vor nicht individuell vereinbarten Vertragsvorlagen im gesetzlich vorgesehenen Umfang.
§ 44. Außergerichtliche Streitbeilegung
Der Verbraucher kann außergerichtliche Verfahren zur Bearbeitung von Reklamationen und zur Geltendmachung von Ansprüchen in Anspruch nehmen, sofern diese gemäß den geltenden Rechtsvorschriften verfügbar sind.
Informationen zum Verbraucherschutz und zu den verfügbaren Hilfsangeboten sind unter anderem bei den zuständigen Behörden und öffentlichen Stellen erhältlich.
Die Inanspruchnahme eines außergerichtlichen Verfahrens ist grundsätzlich freiwillig, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.
§ 45. Anwendbares Recht
Auf die Verträge findet polnisches Recht Anwendung, vorbehaltlich zwingender Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers.
Die Wahl des polnischen Rechts entzieht dem Verbraucher nicht den Schutz, der ihm aufgrund von Vorschriften gewährt wird, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden können, sofern sie Anwendung finden.
§46. Gerichtsstand
Streitigkeiten mit Verbrauchern werden von den nach geltendem Recht zuständigen Gerichten entschieden.
Im Verhältnis zu B2B-Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, das für den Sitz von NOAVIA örtlich zuständige Gericht zuständig.
Die vorstehende Bestimmung gilt nicht, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.
§47. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
NOAVIA kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigen Gründen ändern, insbesondere aufgrund von:
- Gesetzesänderungen,
- Änderungen der Funktionalität der Website,
- Änderungen der Zahlungsarten,
- einer Änderung der Lieferarten,
- der Notwendigkeit, die Sicherheit zu verbessern,
- einer Änderung des Vertriebsmodells,
- der Notwendigkeit, Fehler oder Unklarheiten zu beseitigen.
Eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt erworbene Rechte nicht.
Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB, es sei denn:
- zwingendes Recht sieht etwas anderes vor,
- die Parteien vereinbaren eine Änderung wirksam.
Die neue Fassung der AGB gilt für zukünftige Bestellungen ab dem bei ihrer Veröffentlichung angegebenen Datum.
§48. Teilweise Unwirksamkeit
Sollte sich eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als:
- unwirksam,
- unwirksam,
- unverbindlich
so hat dies nicht automatisch Auswirkungen auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Anstelle der ungültigen oder unverbindlichen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
§49. Schlussbestimmungen
Die Nutzungsbedingungen gelten ab dem Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website.
Die Nutzungsbedingungen sind auf der Website noavia.eu verfügbar.
Der Kunde kann sie herunterladen und speichern.
In nicht geregelten Fällen gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere:
- das Bürgerliche Gesetzbuch,
- das Verbraucherschutzgesetz,
- die Vorschriften über die Erbringung elektronischer Dienstleistungen,
- die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten,
- sonstige einschlägige Rechtsvorschriften.